Kostenübernahme

Krankenkasse / Unfallversicherung

Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder Unfallversicherung bezüglich Versicherungsfragen bereits vor dem Spitaleintritt. Klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob Ihre Wahl durch die Versicherungsleistungen gedeckt ist und welche zusätzlichen Leistungen Ihnen zustehen. Unser Eintritts-/Austrittsmanagement steht Ihnen für Fragen zum Spitalaufenthalt gerne zur Verfügung.

Unsere Mitarbeitenden der Patientenaufnahme werden bei Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung eine Kostengutsprache für Ihren Aufenthalt einholen. Die Leistungen werden entsprechend Ihrer Versicherungsdeckung (privat, halbprivat oder allgemein) erbracht.

Informationen zu SwissDRG

SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das Tarifsystem für stationäre akutsomatische Spitalleistungen, das gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich regelt. Die schweizweit tarifwirksame Einführung von SwissDRG ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und weiteren Faktoren einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet.

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