Besuchszeiten
Besuchsverbot
Ab 31. Oktober 2020 sind auf Anordnung des Kantons in allen St. Galler Spitälern grundsätzlich keine Besuche in Spitälern mehr möglich.
Ausnahmen gelten für Besuche von Patienten, die sich in ausserordentlichen Situationen befinden. Dazu gehören zum Beispiel Eltern von Kindern im Spital, Partner von Gebärenden oder Besucherinnen und Besucher von palliativen Patientinnen und Patienten.
Den entsprechenden Flyer finden Sie hier.